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AGB


Gegenstand der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) sind die kreativen Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten von der Creative Directorin, Strategin für Kreation & Briefing, Autorin und Texterin Claudia Behr (im folgenden Claudia Behr genannt).

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Die AGB regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Freiberuflerin Claudia Behr, Eschenstieg 5, 20259 Hamburg und ihren Vertragspartnern (im folgenden Auftraggeber genannt). Diese AGB gelten für sämtliche Leistungs- und Gegenleistungspflichten nach Maßgabe des zwischen Claudia Behr und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

1.2. Verbraucher im Sinne der AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. User im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3. Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen und mündlichen Vertrages zwischen Claudia Behr und dem Auftraggeber. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Claudia Behr nicht an, es sei denn, diese hätte ausdrücklich in Schriftform ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Claudia Behr in Kenntnis entgegenstehender oder von dessen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungspflichten vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Auftragsvergabe

Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen an Claudia Behr gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrecht, Abnahme

3.1. Sämtliche Ergebnisse von Claudia Behr, wie Ideen, Konzepte, Vorarbeiten etc. - ausgenommen wörtliche Textadaptionen fremdsprachiger Urheber ins deutsche - unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei Claudia Behr, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.

3.2. Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen. Die Nutzungsrechte gehen auch dann erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.

3.3. Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Claudia Behr berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

3.4. Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich und - bei Verbrauchern unverzüglich / bei Unternehmern innerhalb von zwei Wochen - nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung oder Druckfarben) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber an Claudia Behr eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.

3.5. Sofern es vereinbart ist, enthält das Honorar einen Korrekturdurchgang. Darüber hinaus gehende Korrekturen und Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Autorenkorrekturen, die nach bereits erteilter Freigabe anfallen.

3.6. Claudia Behr behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Claudia Behr mindestens zwei einwandfreie Belege unentgeltlich - direkt nach freigegebener Produktion.

3.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§ 4 Gestaltungsfreiheit, Eigentumsvorbehalt

4.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption, Grafik oder Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Claudia Behr behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.2. An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§ 5 Kostenvoranschläge, Vergütungen, Fremdkosten

5.1. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen von Claudia Behr auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet.

5.2. Der Entwurf von Texten, Ideen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Claudia Behr für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten als Basis für die Preisgestaltung von Claudia Behr die Preise des „Marktmonitor Werbetexten 2008“ vom FFF - Der Berufsverband für Texter und Konzeptioner.

Der Fachverband Freier Werbetexter (FFW) ermittelt durch Honorarumfragen regelmäßig Honorare für Werbetexte und verwandte Arbeiten. In seinem "Marktmonitor Werbetext 2008" nennt er als Ergebnis der neuesten Ermittlungen als marktüblich u.a. folgende Durchschnittshonorare (in Klammern die Honorarspanne abhängig vom Anspruch des Auftrages):

Texter/Copywriter
Stundensatz (Minimum 2 Stunden)€ 70,00 bis € 120,00
Tageshonorar (8 Stunden)€ 480,00 bis € 960,00
Wochenpauschale (40 Stunden)€ 1.800,00 bis € 3.500,00
Monatspauschale (= 4 Wochen)€ 6.500,00 bis € 12.000,00
Werbelektorat (Stundensatz)€ 65,00 (€ 55,00 bis € 90,00)
Recherche (Stundensatz)€ 70,00 (€ 60,00 bis € 80,00)
Werbebrief (pro DIN-A4-Seite)€ 300,00 (€ 200,00 bis € 600,00)
Imagebroschüre (16 Seiten)€ 4.000,00 (€ 3.000,00 bis € 5.800,00)
Ghostwriting
Redemanuskript (je Normseite)€ 340,00 (€ 260,00 bis € 400,00)
Fachartikel (je Normseite)€ 300,00 (€ 200,00 bis € 400,00)

All diese Honorare schließen ein einfaches Nutzungsrecht ein; für weitergehende Nutzungen wird ein zusätzliches Honorar fällig.

Für Creative Direction, Werbeleitung, Strategie für Kreation/Briefing oder Autorenarbeiten werden entsprechend höhere Honorarsätze berechnet (schriftlicher Kostenvoranschlag und schriftlich erteilte Freigabe erfolgen vor Beginn).

5.3. Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. Claudia Behr verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.

5.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Claudia Behr eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5.5. Fremd- und Nebenkosten - etwa für Porto, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Präsentationstechnik und -materialien, Reise- und Übernachtungskosten etc. - sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.6. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Fahrt- oder Reisekosten - wie z. B. An- und Abfahrten, Besorgungen, Recherchen, Kurierfahrten – von Claudia Behr auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet.

5.7. Sofern Claudia Behr notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers gegenüber Dritten in Auftrag gibt, geschieht dieses nur, wenn der Auftraggeber die Arbeiten und Leistungen direkt mit dem Dritten abrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Claudia Behr entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.8. Sonderleistungen wie z.B. Umarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

§ 6 Treuebindung an den Auftraggeber

Claudia Behr ist zur Geheimhaltung aller während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet. Claudia Behr verpflichtet sich, den Auftraggeber über Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.

§ 7 Zahlungsweise

7.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

7.2. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab sieben Tage) oder erfordert er von Claudia Behr hohe finanzielle Vorleistungen (ab € 1.000,00), so ist vom Auftraggeber eine Abschlagzahlung zu leisten, und zwar 40% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten und 30% nach Ablieferung.

7.3. Der Auftraggeber gerät in Zahlungsverzug, wenn er nicht 14 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung an Claudia Behr die vereinbarte Vergütung zahlt. Der durch Zahlungsverzug entstehende Verzögerungsschaden umfasst auch die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Kosten der Rechtsverfolgung. Claudia Behr behält sich im Falle des Zahlungsverzuges durch den Auftraggeber - sofern dieser Unternehmer ist - vor, eine Bearbeitungs- und Auslagenpauschale in Höhe von € 15,00 pro Mahnschreiben geltend zu machen.

§ 8 Haftung, Mitwirkung, Versand

8.1. Claudia Behr haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel Claudia Behr gegenüber unverzüglich nach Auftreten und Möglichkeit der Kenntnisnahme des Mangels schriftlich anzuzeigen.

8.2. Die Haftung von Claudia Behr für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftragsgebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzögerungsschäden. Insoweit haftet Claudia Behr für jeden Grad des Verschuldens.

8.3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Claudia Behr.

8.4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Endkunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

8.5. Claudia Behr haftet nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.

8.6. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe von Claudia Behr. Sie haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Layouts, der Arbeitsergebnisse und Ideen sowie für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit.

8.7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Claudia Behr von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

8.8. Wird Claudia Behr von Dritten auf Grund des Layout, der Idee und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Claudia Behr von der Haftung frei.

8.9. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes durch Claudia Behr erfolgt.

8.10. - Claudia Behr erstellt auftragsgemäß zum Teil kurzlebige (Flyer o.ä.) zum Teil der Änderung durch den Nutzer unterworfene Produkte (Websites, Newsletter usw.). Soweit nicht individuell anderweitig geregelt, verjähren daher Haftungsansprüche gegen sie binnen 30 Tagen nach Abnahme des Werks (Übergang in die Risikosphäre des Auftraggebers).

8.11. Haftungsbeschränkung - Das Werk der Claudia Behr wird oft in enger Kooperation mit dem Auftraggeber, Dritten usw. erstellt. Daher haftet sie, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Bereich typischen vorhersehbaren Schadens. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn. Sie haftet auch nicht für In-Time-Regelungen, die sie vertraglich grundsätzlich nicht vereinbart. Wünscht der Auftraggeber in diesen Bereichen eine Haftung, hat er die Kosten der dafür gesondert abzuschließenden Haftpflichtversicherung zu tragen. Kommt kein Versicherungsvertrag zustande, bleibt es beim Haftungsausschluss.

8.12. Risikosphäre Dritter - Für Schäden aus der Risikosphäre Dritter (oben Ziff. 3.2.) haftet Claudia Behr nicht, mit Ausnahme des Auswahlverschuldens. Sie tritt, soweit erforderlich, eigene Ansprüche auf Gewährleistung, Schadensersatz o.ä. an den Auftraggeber ab und verpflichtet sich, ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen.

8.13. Risikosphäre Auftraggeber - Der Auftraggeber stellt Claudia Behr von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines Verhaltens gegen Claudia Behr stellen, für das der Auftraggeber die Verantwortung trägt.

8.14. Abnahme - Mit der Freigabe von Entwürfen, digitalen Daten, Ausarbeitungen usw. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die nunmehr in seine Risikosphäre fallende Nutzung und die Haftung der Claudia Behr entfällt.

8.15. Haftung außerhalb von Kernbereichen - Claudia Behr ist weder Jurist noch Patentanwalt noch Lektor oder sonst außerhalb ihrer Kernkompetenzen beruflich tätig. Sie haftet daher ohne ausdrückliche vertragliche Regelung (z.B. über die Einschaltung eines entsprechenden Dienstleisters) nicht für diesbezüglich mögliche Eigenschaften des Produktes (Neuheit, wettbewerbs-und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Eintragungsfähigkeit als Gebrauchsmuster o.ä.). Sie haftet auch nicht für grammatikalische Fehler, Rechtschreibung, AGB des Auftraggebers etc..

8.16. Abnahme - Sämtliche Daten zur Freigabe oder sonstigen Abnahmeentscheidungen werden dem Auftraggeber zur Endabnahme vorgelegt, so dass dieser alle erforderlichen Prüfungen, Nachfragen etc. vornehmen kann. Reagiert er nicht, darf Claudia Behr eine Abnahmefrist setzen. Ohne weitere Reaktion gilt diese als Abnahmetermin. Claudia Behr darf dann (zur Auslösung der Fälligkeit des Honoraranspruchs) ihre Arbeit abschließen und Schlussabrechnung erteilen.

8.17. Bild-und Lizenzrechte - Wird im Sinne von Ziff. 3.2. dieser AGB Claudia Behr mit Nachforschungen, Lizenzkäufen, Kauf von Bildrechten usw. beauftragt, hat sie das Recht, zusätzlich zu den Kosten (Ziff. 3.2. in Verbindung mit Ziff. 5 der AGB) die vorgesehene Vergütung für Nachforschungen (Ziff. 5 der AGB) zu verlangen.

Für alle Elemente, deren Einfügung, Nutzung usw. der Auftraggeber verlangt (auch angeblich lizenzfreie Bilder usw.) haftet alleine dieser und stellt Claudia Behr von allen Ansprüchen Dritter frei.

8.18. Haftung für Mehraufwand - Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe z.B. während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Verzögerung der Auftragserfüllung zu vertreten hat.

§ 9 Umgang mit Daten

Die ab Mai 2018 gültige Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung müssen Claudia Behr und der Interessent regelmäßig die Daten austauschen/bereitstellen, die für die Verhandlung und Durchführung des Vertrages/Auftrags erforderlich sind. Ohne diese Daten wird z.B. Claudia Behr regelmäßig den Auftrag nicht annehmen oder durchführen können. Kommt der Vertrag/Auftrag nicht zustande, kann der Interessent in schriftlicher Form Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO). Gesetzlich hat er unterhalb dieser Schwelle der Löschung das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Berichtigung (Art. 16), Auskunft (Art. 15) oder Widerspruch (Art. 21, jeweils DSGVO) Regelungslücken allgemeiner Art werden nachfolgend wie folgt geschlossen:

9.1. Datenübertrag - Im Rahmen der Vertragsverhandlungen etc. können durch Telefon, Mail, Kopien, Datenträger aller Art etc. weitere personenbezogene Daten aufgenommen werden. Teilt der Auftraggeber Claudia Behr eigene Daten oder Daten Dritter (z.B. Kunden) mit, ist er verpflichtet, ihr die (sich aus z.B. der DSGVO und den Umständen des Einzelfalls) gebotenen Maßnahmen (Speicherung, Sicherung, Anonymisierung, Löschung usw.) rechtzeitig mitzuteilen und die sich daraus ergebenden Kosten zu tragen. Die Verwendung etc. wird individualvertraglich konkretisiert.

9.2. Vertragsrelevante Daten - Soweit vor allem digitale Systeme (Website o.ä.), die die am Auftrag Beteiligten nutzen (Google Analytics etc.) nach deren Kenntnis Datenschutzrisiken enthalten, informieren sie die anderen Beteiligten unaufgefordert darüber und teilen mit, wie man diese vermeidet, beseitigt, o.ä.. Ist dies nicht – gemessen am Volumen von Auftrag etc. – in zumutbarer Weise zu erledigen (Blockiersysteme usw.) gilt die Inkaufnahme dieses Risikos als vereinbart. Art. 30 bis 35 DSGVO gelten entsprechend.

9.3. Wahrnehmung berechtigter Interessen - Pflichten nach z.B. der DSGVO (Löschung von Daten usw.) werden individualvertraglich nach den Grundsätzen der Wahrnehmung berechtigter Interessen eingeschränkt. Auch ohne eine solche Regelung darf Claudia Behr alle Daten speichern, die sie gegebenenfalls zur Durchführung vertraglicher Pflichten (Pflege der Website usw.) oder Einhaltung rechtlicher Vorschriften (Verjährung, 3-30 Jahre, §§ 195 ff BGB) benötigt. Insofern bleiben Rechte wie oben Ziff. 6 benannt, bestehen.

§ 10. Vertragsende

Die Auftragserfüllung – regelmäßig durch Freigabe oder Abnahme des Werks – beendet das Auftrags/Vertragsverhältnis, spätestens die Bezahlung der letzten Rechnung. Je nach Sachlage können Teilabschnitte durch Teilabnahme etc. früher enden. Vertragsverletzungen jeglicher Art seitens des Auftraggebers sowie nachweisliche Insolvenzrisiken berechtigen Claudia Behr zur Abmahnung, zur außerordentlichen Kündigung und Einstellung aller Arbeiten. Mit dieser werden alle als Pauschale vereinbarten Vergütungen sowie die nach Ziff. 5 tatsächlich angefallenen Vergütungen sofort fällig. Claudia Behr erteilt insofern eine Schlussabrechnung.

§ 11 Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen

11.1. Erfüllungsort ist Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Claudia Behr, mithin Hamburg. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für alle Ansprüche aus und auf Grund einer Vertragsbeziehung zwischen Claudia Behr und dem Auftraggeber, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11.4. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften über die Regelung, welche Rechtsordnungen anzuwenden sind (Internationales Privatrecht, Art. 3 des EGBGB).

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder sollten mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, statt der unwirksamen Klausel eine dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommende, rechtlich aber wirksame Klausel zu vereinbaren. Gleiches gilt im Falle einer regelungsbedürftigen Lücke. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarung wird von einer Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht berührt.

 

Hamburg, Mai 2018